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   VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02   

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VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02 (https://dejure.org/2002,22440)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.10.2002 - 12-IV-02 (https://dejure.org/2002,22440)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 12-IV-02 (https://dejure.org/2002,22440)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Rügt er eine Verletzung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01, und Beschl. v. 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01; BVerfGE 63, 380 [394 f.]; BVerfGE 81, 347 [356 f.]) durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Bundesrechtes zur Prozesskostenhilfe mit der dort bestimmten, bundesverfassungsrechtlich unbedenklichen Voraussetzung hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. BVerfGE 56, 139 [143 f.]; 81, 347 [357]), hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundrechtlich fehlerhafter Weise missachtet hat.

    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 56, 139 [143 f.]; 81, 347 [357]).

    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist erst überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 [358]), indem der unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten Partei die Rechtsverfolgung unverhältnismäßig erschwert wird.

  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 73-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Rügt er eine Verletzung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01, und Beschl. v. 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01; BVerfGE 63, 380 [394 f.]; BVerfGE 81, 347 [356 f.]) durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Bundesrechtes zur Prozesskostenhilfe mit der dort bestimmten, bundesverfassungsrechtlich unbedenklichen Voraussetzung hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. BVerfGE 56, 139 [143 f.]; 81, 347 [357]), hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundrechtlich fehlerhafter Weise missachtet hat.

    Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe verweigert, obwohl die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage oder von der Klärung tatsächlicher Fragen, insbesondere vom Ausgang einer Beweisaufnahme abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936 und 2098; BVerfG DVBl. 2001, 1748; SächsVerfGH, Beschl. vom 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01).

  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Rügt er eine Verletzung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01, und Beschl. v. 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01; BVerfGE 63, 380 [394 f.]; BVerfGE 81, 347 [356 f.]) durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Bundesrechtes zur Prozesskostenhilfe mit der dort bestimmten, bundesverfassungsrechtlich unbedenklichen Voraussetzung hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. BVerfGE 56, 139 [143 f.]; 81, 347 [357]), hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundrechtlich fehlerhafter Weise missachtet hat.

    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 56, 139 [143 f.]; 81, 347 [357]).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Dies schließt eine vorausschauende Würdigung des wahrscheinlichen Erfolges des angebotenen Beweismittels, insbesondere seines Beweiswertes ein (vgl. BVerfG [3. Kammer des Ersten Senats], NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG [3. Kammer des Ersten Senats], NJW 1993, 1090; BGH NJW 1994, 1160 [1161]).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Dies schließt eine vorausschauende Würdigung des wahrscheinlichen Erfolges des angebotenen Beweismittels, insbesondere seines Beweiswertes ein (vgl. BVerfG [3. Kammer des Ersten Senats], NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG [3. Kammer des Ersten Senats], NJW 1993, 1090; BGH NJW 1994, 1160 [1161]).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Rügt er eine Verletzung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01, und Beschl. v. 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01; BVerfGE 63, 380 [394 f.]; BVerfGE 81, 347 [356 f.]) durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Bundesrechtes zur Prozesskostenhilfe mit der dort bestimmten, bundesverfassungsrechtlich unbedenklichen Voraussetzung hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. BVerfGE 56, 139 [143 f.]; 81, 347 [357]), hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundrechtlich fehlerhafter Weise missachtet hat.
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Rügt er eine Verletzung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01, und Beschl. v. 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01; BVerfGE 63, 380 [394 f.]; BVerfGE 81, 347 [356 f.]) durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Bundesrechtes zur Prozesskostenhilfe mit der dort bestimmten, bundesverfassungsrechtlich unbedenklichen Voraussetzung hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. BVerfGE 56, 139 [143 f.]; 81, 347 [357]), hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundrechtlich fehlerhafter Weise missachtet hat.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe verweigert, obwohl die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage oder von der Klärung tatsächlicher Fragen, insbesondere vom Ausgang einer Beweisaufnahme abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936 und 2098; BVerfG DVBl. 2001, 1748; SächsVerfGH, Beschl. vom 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe verweigert, obwohl die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage oder von der Klärung tatsächlicher Fragen, insbesondere vom Ausgang einer Beweisaufnahme abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936 und 2098; BVerfG DVBl. 2001, 1748; SächsVerfGH, Beschl. vom 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01).
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Da die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht mit denen für eine Beweiserhebung identisch sind (vgl. BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats] NVwZ 1987, 786), ist bei der Prüfung der Erfolgsaussicht eine vorweggenommene Beweiswürdigung im eng begrenzten Rahmen zulässig.
  • OLG Bremen, 10.10.2002 - 2 U 2/02

    Feststellungsinteresse für Klage eines Unterfrachtführers gegen den

  • VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    Eine Beweisantezipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2004 - Vf. 12-IV-02).

    Es gehört nicht zu seinen Aufgaben, die fachgerichtliche Anwendung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen zu kontrollieren (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2004 - Vf. 12-IV-02).

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
    Rügt der Beschwerdeführer allgemein einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Rechts, hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt hat (SächsVerfGH, Beschl. v. 24. Februar 2000 - Vf. 47-IV-99 und v. 24. Oktober 2002 - Vf. 12-IV-02).
  • LG Dresden, 15.03.2012 - 10 O 65/12

    Umfang der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte für

    Das PKH-Recht bezweckt, einer nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zur vollständigen Aufbringung der Prozesskosten nicht fähigen Partei den Zugang zu den Gerichten in gleicher Weise wie einem wirtschaftlich leistungsfähigen Verfahrensbeteiligten zu ermöglichen und hierdurch einen effektiven Rechtsschutz zu sichern (OLG Dresden, Beschl. v. 8.6.2005 - 2 W 0611/05, unter Hinw. auf BVerfGE 81, 347, 357 ff.; BVerfG, NJW-RR 2004, 1153 ; BVerfG, NJW 2000, 1936, 1937; SächsVerfGH, Beschl. v. 14.10.2002 - Vf. 12-IV-02; BGH, NJW 2002, 3554 ).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 11-IV-03
    Rügt der Beschwerdeführer allgemein einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Rechts, hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt hat, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 12-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02
    Rügt der Beschwerdeführer allgemein einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Rechts, hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt hat, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 12-IV-02).
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